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Kleinkläranlage

 

Allgemeiner Hinweis zu Kleinkläranlagen

 

Bei Kläranlagen mit einem Abwasseranfall bis 8 Kubikmeter pro Tag spricht man von kleinen Kläranlagen oder sogenannten Kleinkläranlagen.

Für Kleinkläranlagen ist keine Anlagen-Genehmigung, sondern nur eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Auch eine Baugenehmigung entfällt.

Beim Einsatz von Kleinkläranlagen (KKA) ist im Land Brandenburg die "Richtlinie über die Einsatzmöglichkeiten von Kleinkläranlagen bei der Abwasserbeseitigung" vom August 2019 zu beachten.

 

Bitte setzen Sie sich mit den zuständigen Bearbeitern des Landkreises Teltow-Fläming in Verbindung.

 

Der WAZ wird dann vom Landkreis im Antragsverfahren beteiligt.

 

Ansprechpartner:

Landkreis Teltow-Fläming
Raum - A5.3.14
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Sachbearbeiterin: Frau P. Krätzsch

Tel.: (03371) 608 - 2608
Fax: (03371) 608 - 9170
E-Mail:  

 

oder

 

Landkreis Teltow-Fläming
Raum - A5.3.08
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Sachbearbeiterin: Frau I. Effenberger

Tel.: (03371) 608 - 2607
Fax: (03371) 608 - 9170
E-Mail:  

 

 

 

Das oben aufgeführte Dokument liegt im PDF-Format vor. Falls Sie die Software "Acrobat Reader" von dem Softwarehersteller "Adobe" noch nicht auf Ihrem Computer installiert haben sollten, müssen Sie dies erst erledigen. Dazu klicken Sie hier .