Bereitschaftsdienst
Im Störungsfall 24h für Sie erreichbar
Telefon: 03372 41790
Mobil: 0176 12128300
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Bei Kläranlagen mit einem Abwasseranfall bis 8 Kubikmeter pro Tag spricht man von kleinen Kläranlagen oder sogenannten Kleinkläranlagen.
Für Kleinkläranlagen ist keine Anlagen-Genehmigung, sondern nur eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Auch eine Baugenehmigung entfällt.
Beim Einsatz von Kleinkläranlagen (KKA) ist im Land Brandenburg die "Richtlinie über die Einsatzmöglichkeiten von Kleinkläranlagen bei der Abwasserbeseitigung" vom August 2019 zu beachten.
Bitte setzen Sie sich mit den zuständigen Bearbeitern des Landkreises Teltow-Fläming in Verbindung.
Der WAZ wird dann vom Landkreis im Antragsverfahren beteiligt.
Landkreis Teltow-Fläming
Raum - A5.3.14
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Sachbearbeiterin: Frau P. Krätzsch
Tel.: (03371) 608 - 2608
Fax: (03371) 608 - 9170
E-Mail:
oder
Landkreis Teltow-Fläming
Raum - A5.3.08
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Sachbearbeiterin: Frau I. Effenberger
Tel.: (03371) 608 - 2607
Fax: (03371) 608 - 9170
E-Mail:
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Parkstraße 1
14913 Jüterbog
Telefon: 03372 4179-0
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