Leitungsauskunft
Wenn Sie im Verbandsgebiet Baumaßnahmen planen oder realisieren, ist bei uns im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens eine Leitungsauskunft einzuholen. Vor Beginn der Arbeiten muss die genaue Lage der vorhandenen Leitungen geklärt sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da beschädigte Leitungen ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen. Bitte beachten Sie, dass Leitungen nicht nur in öffentlichen, sondern auch in privaten Grundstücken verlegt sein können. Im Vorfeld jeglicher Planung und Bauausführung muss frühzeitig die Auskunft über die Lage möglicher Leitungen eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2-3 Wochen zu rechnen ist. Auf starke Bodenerschütterungen, wie sie bei Abbrucharbeiten und Sprengungen auftreten, muss gesondert hingewiesen werden.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte mit folgenden Informationen zur Planungs- bzw. Baumaßnahme:
- vollständige Kontaktdaten
- Ort, Straße, Hausnummer
- Gemarkung, Flur, Flurstück/e
- Art der geplanten Maßnahmen
- geplanter Baubeginn
- geplantes Bauende
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster bzw. Lageplan
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Für die Bearbeitung der Anfragen und den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten werden durch den WAZ Jüterbog-Fläming Gebühren und ggf. Auslagen gemäß der geltenden Verwaltungskostensatzung (Verwaltungskostensatzung WAZ Jüterbog-Fläming) erhoben.
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